Artikel 26b - Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008)

Artikel 26b Änderung des Melderechtsrahmengesetzes


Artikel 26b wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 29. Dezember 2007 MRRG § 2

In § 2 Abs. 2 Nr. 7 des Melderechtsrahmengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I S. 1342), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2007 (BGBl. I S. 1566) geändert worden ist, wird nach dem abschließenden Komma folgender Satzteil angefügt:

 
„die Identifikationsnummer des Ehegatten sowie die Identifikationsnummern minderjähriger Kinder,".

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Zitierungen von Artikel 26b JStG 2008

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 26b JStG 2008 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in JStG 2008 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 18.06.2009 BGBl. I S. 1346
Artikel 3 PAuswGuaÄndG Änderung des Melderechtsrahmengesetzes
... der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I S. 1342), zuletzt geändert durch Artikel 26b des Gesetzes vom 20. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3150), wird wie folgt geändert: 1. ...

Steuerbürokratieabbaugesetz
G. v. 20.12.2008 BGBl. I S. 2850
Artikel 1 StBürokratAbG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I S. 1342), das zuletzt durch Artikel 26b des Gesetzes vom 20. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3150) geändert worden ist, in der jeweils ...


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