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Artikel 4 - Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG (VDSG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung des Strafgesetzbuches


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2008 StGB § 261

§ 261 Abs. 1 des Strafgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), das zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 12. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2840) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Satz 2 wird wie folgt geändert:

a)
Nummer 3 wird wie folgt geändert:

aa)
Die Wörter „, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt," werden gestrichen.

bb)
Nach der Angabe „§ 374" wird die Angabe „Abs. 2" eingefügt.

b)
In Nummer 4 Buchstabe b wird das Wort „und" durch ein Komma ersetzt und nach dem Wort „Asylverfahrensgesetzes" die Wörter „und nach § 370 der Abgabenordnung" eingefügt.

2.
In Satz 3 wird die Angabe „§ 370a" durch die Angabe „§ 370" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 VDSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VDSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung des Grundstoffüberwachungsrechts
G. v. 11.03.2008 BGBl. I S. 306
Artikel 3 GÜNG Änderung des Strafgesetzbuchs
... der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3198) geändert worden ist, wird die Angabe ...