Artikel 2 - Siebenundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (27. AbgGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Europaabgeordnetengesetzes


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2008 EuAbgG § 10b

Das Europaabgeordnetengesetz vom 6. April 1979 (BGBl. I S. 413), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3590), wird wie folgt geändert:

In § 10b Satz 1 wird nach der Angabe „35a," die Angabe „35b," eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 2 Siebenundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 27. AbgGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 27. AbgGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Wahl- und Abgeordnetenrechts
G. v. 17.03.2008 BGBl. I S. 394
Artikel 4 WahluAbgRÄndG Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
... Europaabgeordnetengesetz vom 6. April 1979 (BGBl. I S. 413), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3212), wird wie folgt geändert: 1. ...


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