Artikel 1 - Dritte Verordnung zur Änderung der Kindesunterhalt-Vordruckverordnung und Erste Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung (3. KindUVVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1


Artikel 1 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2008 KindUFV § 1, § 2, § 3, § 4, Anlage 1, Anlage 2

Die Kindesunterhalt-Vordruckverordnung vom 19. Juni 1998 (BGBl. I S. 1364), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 23. November 2004 (BGBl. I S. 3071), wird wie folgt geändert:

1.
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

„Kindesunterhalt-Formularverordnung (KindUFV)".

2.
§ 1 wird wie folgt geändert:

a)
In der Überschrift wird das Wort „Vordrucke" durch das Wort „Formulare" ersetzt.

b)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In dem Satzteil vor Nummer 1 wird das Wort „eingeführt" durch das Wort „verwendet" ersetzt.

bb)
In Nummer 1 werden die Wörter „der in Anlage 1 bestimmte Vordruck" durch die Wörter „das in Anlage 1 bestimmte Formular" ersetzt.

cc)
In Nummer 2 werden die Wörter „der in Anlage 2 bestimmte Vordruck" durch die Wörter „das in Anlage 2 bestimmte Formular" ersetzt.

3.
§ 2 wird wie folgt geändert:

a)
In der Überschrift wird das Wort „Vordrucke" durch das Wort „Formulare" ersetzt.

b)
In Absatz 1 werden die Wörter „Der in Anlage 1 bestimmte Vordruck" durch die Wörter „Das in Anlage 1 bestimmte Formular" und das Wort „Vordruck" durch das Wort „Formular" ersetzt.

c)
In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „Der in Anlage 2 bestimmte Vordruck ist als Vordrucksatz" durch die Wörter „Das in Anlage 2 bestimmte Formular ist als Formularsatz" und das Wort „Vordrucks" durch das Wort „Formulars" ersetzt.

d)
Absatz 3 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 wird das Wort „Vordrucke" durch das Wort „Formulare" ersetzt.

bb)
In Satz 2 wird das Wort „Vordrucks" durch das Wort „Formulars" ersetzt.

4.
§ 3 wird wie folgt geändert:

a)
In dem Satzteil vor Nummer 1 wird das Wort „Vordrucken" durch das Wort „Formularen" ersetzt.

b)
In Nummer 2 wird das Wort „Vordrucke" jeweils durch das Wort „Formulare" ersetzt.

5.
§ 4 wird wie folgt geändert:

a)
Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1 und das Wort „Vordrucken" wird durch das Wort „Formularen" ersetzt.

b)
Folgender Absatz 2 wird angefügt:

„(2) Betrifft der Antrag auf Festsetzung von Unterhalt im vereinfachten Verfahren Unterhaltsbeträge, die vor dem Inkrafttreten der Dritten Verordnung zur Änderung der Kindesunterhalt-Vordruckverordnung vom 28. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3283) fällig geworden sind, können für diese Verfahren auch die bis dahin gültigen Vordrucke verwendet werden."

6.
Die Anlagen I und II werden durch die in der Anlage zu dieser Änderungsverordnung enthaltenen Anlagen 1 und 2 ersetzt.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Kindesunterhalt-Vordruckverordnung und Erste Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 3. KindUVVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. KindUVVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 3 3. KindUVVuaÄndV
...  1 tritt am 1. Januar 2008 und Artikel 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft.  ...
Anlage 3. KindUVVuaÄndV (zu Artikel 1 Nr. 6)
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Vierte Verordnung zur Änderung der Kindesunterhalt-Formularverordnung
V. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2134, 3557
Artikel 1 4. KindUFVÄndV Änderung der Kindesunterhalt-Formularverordnung
... Kindesunterhalt-Formularverordnung vom 19. Juni 1998 (BGBl. I S. 1364), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 28. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3283) geändert worden ist, wird wie folgt ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed