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Anlage - Kindesunterhalt-Formularverordnung (KindUFV)

Artikel 1 V. v. 19.06.1998 BGBl. I S. 1364; zuletzt geändert durch Artikel 12 Abs. 20 G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2328
Geltung ab 24.06.1998; FNA: 310-4-7 Zivilprozess, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
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Anlage (zu § 1 Absatz 1)



Antrag auf Festsetzung von Unterhalt (BGBl. 2015 I S. 2022)


Antrag auf Festsetzung von Unterhalt, Ergänzungsblatt, Seite 1 (BGBl. 2015 I S. 2023)


Antrag auf Festsetzung von Unterhalt, Ergänzungsblatt, Seite 2 (BGBl. 2015 I S. 2024)






 

Frühere Fassungen von Anlage KindUFV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2017Artikel 3 Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung und kostenrechtlicher Vorschriften
vom 20.11.2015 BGBl. I S. 2018
aktuell vorher 01.09.2009 (14.10.2009)Berichtigung der Vierten Verordnung zur Änderung der Kindesunterhalt-Formularverordnung
vom 07.10.2009 BGBl. I S. 3557
aktuell vorher 01.09.2009Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Kindesunterhalt-Formularverordnung
vom 17.07.2009 BGBl. I S. 2134
aktuell vorher 01.01.2008Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Kindesunterhalt-Vordruckverordnung und Erste Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung
vom 28.12.2007 BGBl. I S. 3283
aktuellvor 01.01.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage KindUFV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage KindUFV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KindUFV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Kindesunterhalt-Vordruckverordnung und Erste Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung
V. v. 28.12.2007 BGBl. I S. 3283
Artikel 1 3. KindUVVuaÄndV
... ersetzt. bb) In Nummer 1 werden die Wörter „der in Anlage 1 bestimmte Vordruck" durch die Wörter „das in Anlage 1 bestimmte Formular" ... „der in Anlage 1 bestimmte Vordruck" durch die Wörter „das in Anlage 1 bestimmte Formular" ersetzt. cc) In Nummer 2 werden die Wörter „der in ... ersetzt. b) In Absatz 1 werden die Wörter „Der in Anlage 1 bestimmte Vordruck" durch die Wörter „Das in Anlage 1 bestimmte Formular" und ... „Der in Anlage 1 bestimmte Vordruck" durch die Wörter „Das in Anlage 1 bestimmte Formular" und das Wort „Vordruck" durch das Wort „Formular" ... I und II werden durch die in der Anlage zu dieser Änderungsverordnung enthaltenen Anlagen 1 und 2 ersetzt.  ...

Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung und kostenrechtlicher Vorschriften
G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2018
Artikel 3 UntKostRÄndG Änderung der Kindesunterhalt-Formularverordnung
... Absatz 1 wird die Absatzbezeichnung „(1)" gestrichen und wird die Angabe „Anlage 1 " durch das Wort „Anlage" ersetzt. b) Die Absätze 2 und 3 werden ... a) In dem Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „den in den Anlagen 1 und 2 bestimmten Formularen" durch die Wörter „dem in der Anlage bestimmten ... wurden, sind die bis dahin geltenden Formulare zu verwenden." 5. Die Anlagen 1 und 2 werden durch die Anlage im Anhang zu diesem Gesetz ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Kindesunterhalt-Formularverordnung
V. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2134, 3557
Artikel 1 4. KindUFVÄndV Änderung der Kindesunterhalt-Formularverordnung
... auch die bis dahin gültigen Formulare verwendet werden." 4. Die Anlagen 1 und 2 erhalten die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche ...