Artikel 2 - Gesetz zur Änderung des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze (BPolGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des AZR-Gesetzes


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. März 2008 AZRG § 6, § 32

In § 6 Abs. 1 Nr. 2 und in § 32 Abs. 1 Nr. 1 des AZR-Gesetzes vom 2. September 1994 (BGBl. I S. 2265), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 19. August 2007 (BGBl. I S. 1970) geändert worden ist, wird jeweils das Wort „Bundespolizeidirektion" durch die Angabe „in der Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmte Bundespolizeibehörde" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 BPolGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BPolGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes
G. v. 17.03.2009 BGBl. I S. 556
Artikel 2 10. AtGÄndG Folgeänderungen
... AZR-Gesetz vom 2. September 1994 (BGBl. I S. 2265), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. Februar 2008 (BGBl. I S. 215), wird wie folgt geändert: 1. In ...


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