Artikel 1 - Gesetz zur Änderung der Organisation des Bundesausgleichsamtes (BAAOÄndG k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes


Artikel 1 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 13. März 2008 BBesG Anlage I, BBesO A/B Besoldungsgruppe B 6, Besoldungsgruppe B 8

Die Anlage I (Bundesbesoldungsordnungen A und B) des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. August 2002 (BGBl. I S. 3020), das zuletzt durch Artikel 1b des Gesetzes vom 26. Februar 2008 (BGBl. I S. 215) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Besoldungsgruppe B 6 werden nach den Wörtern „Präsident des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen" die Wörter „und des Bundesausgleichsamtes" eingefügt.

2.
In der Besoldungsgruppe B 8 werden nach den Wörtern „Präsident des Bundesverwaltungsamtes" die Wörter „und des Bundesausgleichsamtes" gestrichen.

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Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur Änderung der Organisation des Bundesausgleichsamtes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 BAAOÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BAAOÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Aufsichtsstrukturmodernisierungsgesetz
G. v. 28.03.2008 BGBl. I S. 493
Artikel 2 FinDAStrModG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. August 2002 (BGBl. I S. 3020), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. März 2008 (BGBl. I S. 282) geändert worden ist, wird wie folgt ...

Bekanntmachung der Neufassung des Bundesbesoldungsgesetzes
B. v. 19.06.2009 BGBl. I S. 1434
Bekanntmachung NBBesG
... 2008 (BGBl. I S. 215), 25. den am 13. März 2008 in Kraft getretenen Artikel 1 des Gesetzes vom 5. März 2008 (BGBl. I S. 282), 26. den am 5. April 2008 in Kraft ...


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