Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme von Artikel
1 Nr. 1 Buchstabe c, Nr. 18, 19, 20, 21, 22, 23, 26, 34 Buchstabe c und e, Nr. 35 Buchstabe a mit Ausnahme des ersten Änderungsbefehls, Artikel
2 Nr. 1, 8, 10, 11, 12, 13 und 14 zum 1. April 2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt Artikel
19 Nr. 2 des
Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts vom
11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970) außer Kraft.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2062