Zitierungen von § 8 Verordnung über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufs Speiseeishersteller/Speiseeisherstellerin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 EishAusbErV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EishAusbErV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 EishAusbErV Durchführung der Berufsausbildung
... Diese Befähigung ist auch in den Prüfungen nach den §§ 7 und 8 nachzuweisen. (2) Die Berufsausbildung ist entsprechend dem Ausbildungsrahmenplan ...
§ 9 EishAusbErV Fortsetzung der Berufsausbildung
... für das zweite Ausbildungsjahr. Dabei kann die Abschlussprüfung nach § 8 als Zwischenprüfung angerechnet werden.  ...


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