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§ 3 - Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit (SchSiFAusbV k.a.Abk.)

V. v. 21.05.2008 BGBl. I S. 932 (Nr. 21)
Geltung ab 01.08.2008; FNA: 806-22-1-42 Berufliche Bildung

§ 3 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild



(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit). Eine von dem Ausbildungsrahmenplan abweichende Organisation der Ausbildung ist insbesondere zulässig, soweit betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern.

(2) Die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit gliedert sich wie folgt (Ausbildungsberufsbild):

Abschnitt A

Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

1.
Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste;

2.
Sicherheitsdienste:

2.1
Sicherheitsbereiche,

2.2
Arbeitsorganisation; Informations- und Kommunikationstechnik,

2.3
Qualitätssichernde Maßnahmen;

3.
Kommunikation und Kooperation:

3.1
Teamarbeit und Kooperation,

3.2
Kundenorientierte Kommunikation;

4.
Schutz und Sicherheit;

5.
Verhalten und Handeln bei Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen;

6.
Sicherheitstechnische Einrichtungen und Hilfsmittel;

7.
Ermittlung, Aufklärung und Dokumentation;

8.
Planung und betriebliche Organisation von Sicherheitsleistungen:

8.1
Markt- und Kundenorientierung,

8.2
Risikomanagement,

8.3
Betriebliche Angebotserstellung,

8.4
Auftragsbearbeitung,

8.5
Teamgestaltung;

Abschnitt B

Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht;

2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes;

3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit;

4.
Umweltschutz.

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Zitierungen von § 3 Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 SchSiFAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchSiFAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage SchSiFAusbV (zu § 3) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit
... 1 Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1) a) Rechtsgrundlagen des Handlungsrahmens für Si- ... (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2)    ...   2.1 Sicherheitsbereiche (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.1) a) Sicherheitsdienste in den gesamtwirtschaftlichen ... Informations- und Kommunikationstechnik (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.2) a) Kommunikations- und Informationstechnik aufga- ... Maßnahmen (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.3) a) Ziele, Aufgaben und Methoden des betrieblichen ... und Kooperation (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 3)   3.1 ... 3.1 Teamarbeit und Kooperation (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 3.1) a) Möglichkeiten der Teamarbeit nutzen und ... 3.2 Kundenorientierte Kommunikation (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 3.2) a) über Sicherheitsbestimmungen und Sicherheits- ... 4 Schutz und Sicherheit (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4) a) Maßnahmen zur präventiven Gefahrenabwehr ... und Handeln bei Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5) a) Wirkung des eigenen Verhaltens auf Betroffene und die ... Sicherheitstechnische Einrichtungen und Hilfsmittel (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 6) a) technische Hilfsmittel auswählen, handhaben, pfle- ... Aufklärung und Dokumentation (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 7) a) Methoden, Techniken und Verfahren, bezogen auf ... und betrieb- liche Organisation von Sicher- heitsleistungen (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 8)   8.1 Markt- ... 8.1 Markt- und Kundenorientierung (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 8.1) a) bei der Beobachtung von Branchenentwicklungen ... (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 8.2) a) bei der Identifizierung und Analyse von Risiken ... Angebotserstellung (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 8.3) a) bei der Entwicklung und Ausgestaltung des betrieb- ... (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 8.4) a) Teilaufgaben unter Beachtung arbeitsorganisatori- ...     6 8.5 Teamgestaltung (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 8.5) a) Teams aufgabenbezogen unter Berücksichtigung ... Arbeits- und Tarifrecht (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere ... 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2) a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes ... 3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Ar- ... zur Brandbekämpfung ergreifen 4 Umweltschutz (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im ...