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Artikel 2 - Gesetz zur Änderung des Wahlprüfungsgesetzes (WahlPrGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.






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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 16. Juni 2008.

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