Artikel 9 - Beitragssatzsicherungsgesetz (BSSichG)

G. v. 23.12.2002 BGBl. I S. 4637; zuletzt geändert durch Artikel 63 G. v. 25.04.2007 BGBl. I S. 594
Geltung ab 01.01.2003; FNA: 860-5/10 Sozialgesetzbuch
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Artikel 9 Gesetz zur Bestimmung der Beiträge und Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für 2003 (Beitragsgesetz-Landwirtschaft 2003 - BGL 2003)


Artikel 9 wird in 1 Vorschrift zitiert

(gesamter Text siehe Beitragsgesetz-Landwirtschaft 2003 - BGL 2003)

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Zitierungen von Artikel 9 BSSichG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9 BSSichG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BSSichG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 13 BSSichG Inkrafttreten
... (3) Artikel 1 Nr. 3 bis 8, Artikel 2 und 3a, Artikel 4 bis 6, Artikel 7a Nr. 2 und Artikel 8, 9 und 11 treten am 1. Januar 2003 in Kraft. (4) Artikel 10 tritt am Tag nach der ...


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