Verordnung zur Aufhebung der Verordnung zur Quotenanrechnung bestimmter biogener Öle (38. BImSchVAufhV k.a.Abk.)

V. v. 15.07.2008 BGBl. I S. 1285 (Nr. 29); Geltung ab 19.07.2008
Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2

Eingangsformel



Auf Grund des § 37d Abs. 2 Nr. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, der durch Artikel 3 Nr. 4 des Gesetzes vom 18. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3180) eingefügt worden ist, verordnet die Bundesregierung:

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Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 19. Juli 2008 38. BImSchV

Die Verordnung zur Quotenanrechnung bestimmter biogener Öle vom 19. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3017) wird aufgehoben.

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Artikel 2



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.






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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 18. Juli 2008.



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