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Viertes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (4. SGBIIÄndG k.a.Abk.)


Eingangsformel



Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:


Artikel 1 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. August 2008 SGB II § 46

§ 46 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954, 2955), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. April 2008 (BGBl. I S. 681) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Absatz 8 Satz 1 werden das Komma nach dem Wort „jährlich" sowie der nachfolgende Halbsatz „letztmalig für das Jahr 2010," gestrichen.

2.
Absatz 9 wird aufgehoben.

3.
Der bisherige Absatz 10 wird Absatz 9.


Artikel 2 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am 1. August 2008 in Kraft.

 
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