Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2009 aufgehoben
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§ 2 - Dreizehnte Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen (13. SchwHGBeihV k.a.Abk.)

V. v. 23.07.2008 BGBl. I S. 1623 (Nr. 34); aufgehoben durch § 2 V. v. 24.08.2009 BGBl. I S. 2956
Geltung ab 01.07.2008; FNA: 404-26-13 Nebengesetze zum Familienrecht
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§ 2


§ 2 ändert mWv. 1. Juli 2008 12. SchwHGBeihV

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Zwölfte Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen vom 24. Juli 2007 (BGBl. I S. 1780) außer Kraft.



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