Artikel 11 - Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz (GwBekErgG)

Artikel 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 11 ändert mWv. 21. August 2008 GwG

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt das Geldwäschegesetz vom 25. Oktober 1993 (BGBl. I S. 1770), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3089), außer Kraft.






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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 20. August 2008.



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