| WoGG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 23.12.2025 geltenden Fassung | WoGG n.F. (neue Fassung) in der am 23.12.2025 geltenden Fassung durch Artikel 3 G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 345 |
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Gliederung | |
(Textabschnitt unverändert) Teil 1 Zweck des Wohngeldes und Wohngeldberechtigung § 1 Zweck des Wohngeldes § 2 Wohnraum § 3 Wohngeldberechtigung Teil 2 Berechnung und Höhe des Wohngeldes Kapitel 1 Berechnungsgrößen des Wohngeldes § 4 Berechnungsgrößen des Wohngeldes Kapitel 2 Haushaltsmitglieder § 5 Haushaltsmitglieder § 6 Zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder § 7 Ausschluss vom Wohngeld § 8 Dauer des Ausschlusses vom Wohngeld und Verzicht auf Leistungen Kapitel 3 Miete und Belastung § 9 Miete § 10 Belastung § 11 Zu berücksichtigende Miete und Belastung § 12 Höchstbeträge für Miete und Belastung sowie Entlastung bei den Heizkosten und die Klimakomponente Kapitel 4 Einkommen § 13 Gesamteinkommen § 14 Jahreseinkommen § 15 Ermittlung des Jahreseinkommens § 16 Abzugsbeträge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge § 17 Freibeträge § 17a Freibetrag für zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder mit Grundrentenzeiten oder entsprechenden Zeiten aus anderweitigen Alterssicherungssystemen § 18 Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen Kapitel 5 Höhe des Wohngeldes § 19 Höhe des Wohngeldes Teil 3 Nichtbestehen des Wohngeldanspruchs § 20 Gesetzeskonkurrenz § 21 Sonstige Gründe Teil 4 Bewilligung, Zahlung und Änderung des Wohngeldes § 22 Wohngeldantrag § 23 Auskunftspflicht § 24 Wohngeldbehörde und Entscheidung § 25 Bewilligungszeitraum § 26 Zahlung des Wohngeldes § 26a Vorläufige Zahlung des Wohngeldes § 27 Änderung des Wohngeldes § 28 Unwirksamkeit des Bewilligungsbescheides und Wegfall des Wohngeldanspruchs § 29 Haftung, Aufrechnung, Verrechnung und vorläufige Zahlungseinstellung § 30 Rücküberweisung und Erstattung im Todesfall § 30a Bagatellgrenze bei Rückforderungen § 31 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Wohngeldbescheides Teil 5 Kostentragung und Datenabgleich § 32 Erstattung des Wohngeldes durch den Bund § 33 Datenabgleich Teil 6 Wohngeldstatistik § 34 Zweck der Wohngeldstatistik, Auskunfts- und Hinweispflicht § 35 Erhebungs- und Hilfsmerkmale § 36 Erhebungszeitraum und Zusatzaufbereitungen Teil 7 Schlussvorschriften § 37 Bußgeld § 38 Verordnungsermächtigung § 39 Wohngeld- und Mietenbericht; Bericht über die Lage und Entwicklung der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland § 40 Einkommen bei anderen Sozialleistungen § 41 Auswirkung von Rechtsänderungen auf die Wohngeldentscheidung Teil 8 Überleitungsvorschriften § 42 Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des Sozialgesetzbuches § 42a Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes § 42b Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung des Wohngeldes § 42c Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Entlastung bei den Heizkosten im Wohngeld im Kontext der CO2-Bepreisung § 42d Übergangsregelung aus Anlass des Wohngeld-Plus-Gesetzes § 43 Fortschreibung des Wohngeldes § 44 Übergangsregelung bei Fortschreibung des Wohngeldes § 45 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts | |
| (Text alte Fassung) | (Text neue Fassung) § 46 Übergangsregelung zu § 33 |
Anlage 1 (zu § 12 Absatz 1) Anlage 2 (zu § 19 Absatz 1) Werte für „a", „b" und „c" Anlage 3 (zu § 19 Absatz 2) Rechenschritte und Rundungen | |
§ 46 (neu) | § 46 Übergangsregelung zu § 33 |
1 Ab dem in § 3 Absatz 1 des Postaufgabenüberleitungsgesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 345) genannten Zeitpunkt ist § 33 mit der Maßgabe anzuwenden, dass sich § 33 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 auch auf Leistungen der Renten- und Unfallversicherungen bezieht, die durch das Vorgängerunternehmen im Sinne des § 1 Absatz 1 des Postaufgabenüberleitungsgesetzes gezahlt worden sind. 2 Das Nachfolgeunternehmen nach § 1 Absatz 1 des Postaufgabenüberleitungsgesetzes ist auch insoweit nach § 33 Absatz 3 bis 5 berechtigt und verpflichtet. | |