Artikel 5 - Verordnung zur Änderung lebensmittelrechtlicher Vorschriften (LMRVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung der Konfitürenverordnung


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 11. Oktober 2008 KonfV Anlage 1

In der Anlage 1 Abschnitt II Nr. 1 der Konfitürenverordnung vom 23. Oktober 2003 (BGBl. I S. 2151), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 22. Februar 2006 (BGBl. I S. 444) geändert worden ist, werden die Wörter „mindestens 60 Prozent" durch die Wörter „mehr als 55 Prozent" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 5 Verordnung zur Änderung lebensmittelrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 LMRVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LMRVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel
V. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2272
Artikel 7 LMIDVEV Änderung der Konfitürenverordnung
... Konfitürenverordnung vom 23. Oktober 2003 (BGBl. I S. 2151), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 30. September 2008 (BGBl. I S. 1911 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 Absatz 3 wird wie ...


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