Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Synopse aller Änderungen der SchAusrV am 01.07.2026

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Juli 2026 durch Artikel 3 der SchAusrVEV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der SchAusrV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

SchAusrV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.07.2026 geltenden Fassung
SchAusrV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.07.2026 geltenden Fassung
durch Artikel 3 V. v. 18.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 181

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
    § 1 Anwendungsbereich
    § 2 Begriffsbestimmungen
    § 3 Benannte Stelle
    § 4 Aufsicht über benannte Stellen und Audit
    § 5 Konformitätsbewertungsverfahren und Kennzeichnung
Abschnitt 2 Marktüberwachung
    § 6 Anforderungen an Ausrüstung, Befugnisse
    § 7 Maßnahmen
Abschnitt 3 Schlussvorschriften
    § 8 Zuständigkeiten
    § 9 Ordnungswidrigkeiten
(Text alte Fassung) nächste Änderung

 
(Text neue Fassung)

    § 10 Außerkrafttreten
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 10 (neu)




§ 10 Außerkrafttreten


vorherige Änderung

 


Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30. Juni 2026 außer Kraft.