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§ 1 - Verordnung über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für die Jahre 2009, 2010 und 2011 (EStGemAntV 2009/10/11 k.a.Abk.)

V. v. 25.09.2008 BGBl. I S. 1927 (Nr. 45); aufgehoben durch § 5 V. v. 28.09.2011 BGBl. I S. 1950
Geltung ab 01.01.2009; FNA: 605-1-9-7 Gemeindefinanzen
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§ 1



Die Bundesstatistik über die Lohn- und Einkommensteuer für das Jahr 2004 ist für die Ermittlung der Schlüsselzahlen zur Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für die Jahre 2009, 2010 und 2011 maßgebend. Bei der Ermittlung der Schlüsselzahlen werden Kinder durch Rückgriff auf die Jahresbeträge der Kinderfreibeträge berücksichtigt. Die Ermäßigung der tariflichen Einkommensteuer auf gewerbliche Einkünfte nach § 35 des Einkommensteuergesetzes fließt nicht in die Schlüsselzahlermittlung ein.