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Artikel 3 - Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes und Achtundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (22. EuAbgGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten



1.
Artikel 1 tritt am ersten Tag der im Jahr 2009 beginnenden Wahlperiode des Europäischen Parlaments in Kraft. *)

2.
Artikel 2 tritt am Tag nach der Verkündung**) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die 7. Wahlperiode des Europäischen Parlaments begann am 14. Juli 2009.


**)
Die Verkündung erfolgte am 28. Oktober 2008.