Der paritätisch finanzierte ermäßigte Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 13,4 Prozent. Der ermäßigte Beitragssatz nach §
243 des
Fünften Buches Sozialgesetzbuch ist der um 0,9 Beitragssatzpunkte erhöhte Beitragssatz nach Satz 1.
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G. v. 02.03.2009 BGBl. I S. 416