§ 35 Rechtsweg
Für alle Streitigkeiten, die Angelegenheiten der Zusatzversorgung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durch die Versorgungsanstalt betreffen, ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Neuordnung der Altersversorgung der Bezirksschornsteinfegermeister und zur Änderung anderer Gesetze
G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2467
Artikel 1 SchfAVNOG Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes ... von Schadenersatzansprüchen § 34 Verjährung § 35 Rechtsweg § 36 Mittel zur Durchführung der Zusatzversorgung ... mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Zahlung verlangt werden kann. § 35 Rechtsweg Für alle Streitigkeiten, die Angelegenheiten der Zusatzversorgung der ...
Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens
G. v. 26.11.2008 BGBl. I S. 2242; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 28.03.2009 BGBl. I S. 643
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