Artikel 1 - Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens (SchfNG k.a.Abk.)

G. v. 26.11.2008 BGBl. I S. 2242 (Nr. 54); zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 28.03.2009 BGBl. I S. 643
Geltung ab 29.11.2008, abweichend siehe Artikel 4
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Artikel 1 Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 29. November 2008 SchfHwG mWv. 1. Januar 2013

(gesamter Text siehe Schornsteinfeger-Handwerksgesetz - SchfHwG)

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Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 SchfNG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchfNG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 4 SchfNG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 02.04.2009)
... I S. 2748), tritt am Tag nach der Verkündung außer Kraft. (3) In Artikel 1 treten die §§ 8 bis 12, 14 bis 16, 18, 20, 21, 27 bis 47 und 49 bis 51 am 1. Januar 2013 ...


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