Artikel 2 - Verordnung zur Änderung der Zollverordnung und der Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung 1993 (ZollVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung 1993


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Dezember 2008 EUStBV § 1, § 1a (neu)

Die Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung 1993 vom 11. August 1992 (BGBl. I S. 1526), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 22. Dezember 2003 (BGBl. 2004 I S. 21), wird wie folgt geändert:

1.
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

„Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung".

2.
§ 1 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

„(1) Einfuhrumsatzsteuerfrei ist, vorbehaltlich der §§ 1a bis 10, die Einfuhr von Gegenständen, die nach Kapitel I und III der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 des Rates vom 28. März 1983 über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen (ABl. EG Nr. L 105 S. 1, Nr. L 274 S. 40, 1984 Nr. L 308 S. 64, 1985 Nr. L 256 S. 47, 1986 Nr. L 271 S. 31), die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr. 274/2008 vom 17. März 2008 (ABl. EU Nr. L 85 S. 1) geändert worden ist, zollfrei eingeführt werden können, in entsprechender Anwendung dieser Vorschriften sowie der Durchführungsvorschriften dazu; ausgenommen sind die Artikel 29 bis 31, 45, 52 bis 59b, 63a und 63b der Verordnung (EWG) Nr. 918/83."

3.
Folgender § 1a wird eingefügt:

„§ 1a Sendungen von geringem Wert

Die Einfuhrumsatzsteuerfreiheit für Sendungen von Waren mit geringem Wert im Sinne des Artikels 27 der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 ist auf Waren beschränkt, deren Gesamtwert 22 Euro je Sendung nicht übersteigt."

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Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Zollverordnung und der Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung 1993

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 ZollVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZollVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuorganisation der Zollverwaltung
G. v. 03.12.2015 BGBl. I S. 2178
Artikel 9 ZollVNeuOrgG Änderung von Rechtsverordnungen
... vom 11. August 1992 (BGBl. I S. 1526), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 24. November 2008 (BGBl. I S. 2232) geändert worden ist, wird jeweils das ...


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