Änderung § 30 PStV vom 01.11.2018

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 1 1. PStVÄndV am 1. November 2018 und Änderungshistorie der PStV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 30 PStV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.11.2018 geltenden Fassung
§ 30 PStV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.11.2018 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 24.10.2018 BGBl. I S. 1768

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 30 Begründung und Beurkundung der Lebenspartnerschaft


(Text neue Fassung)

§ 30 Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe


vorherige Änderung

1 Soweit abweichende landesrechtliche Regelungen bestehen, gehen diese vor. 2 Im Übrigen gelten in verfahrensmäßiger Hinsicht (Anmeldung, Prüfung der Voraussetzungen und Beurkundung der Begründung einer Lebenspartnerschaft) die §§ 28 und 29 entsprechend. 3 Die Niederschrift über die Begründung der Lebenspartnerschaft ist mit einem Formular nach dem Muster der Anlage 11 zu fertigen; das Formular ist dem Beurkundungssachverhalt anzupassen und kann programmgerecht eingerichtet werden, soweit dies im Einzelfall notwendig ist.



1 Für die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe gelten die §§ 28 und 29 entsprechend. 2 Die Niederschrift über die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe ist mit einem Formular nach dem Muster der Anlage 10 zu fertigen; das Formular ist dem Beurkundungssachverhalt anzupassen und kann programmgerecht eingerichtet werden, soweit dies im Einzelfall notwendig ist.




Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed