Änderung Anlage 9 PStV vom 01.11.2018

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Anlage 9 PStV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.11.2018 geltenden Fassung
Anlage 9 PStV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.11.2018 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 24.10.2018 BGBl. I S. 1768

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 9 (zu den §§ 48, 70) Sterbeurkunde


(Text alte Fassung)

Sterbeurkunde (BGBl. I 2013 S. 1155)

1 Der Leittext ist an den Beurkundungssachverhalt anzupassen.


(Text neue Fassung)

Sterbeurkunde (BGBl. 2018 I S. 1800)





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