interne Verweise§ 1 FischSeuchV Anwendungsbereich ... sowie zu Zierzwecken nicht gewerblich in Gartenteichen gehalten werden, finden die §§ 3 bis 10 und 13 bis 16 keine Anwendung, soweit 1. keine direkte Verbindung des Wassers ...
§ 29 FischSeuchV Ordnungswidrigkeiten (vom 01.05.2014) ... Auflage nach § 4 Absatz 3 Satz 1 zuwiderhandelt, 3. ohne Registrierung nach § 6 Absatz 1 eine dort genannte Tätigkeit ausübt, 4. einer vollziehbaren ...
§ 30 FischSeuchV Übergangsbestimmungen ... als vorläufig genehmigt oder 2. soweit sie in den Anwendungsbereich des § 6 Abs. 1 fallen, als vorläufig registriert. Die vorläufige Genehmigung ... über den Antrag. Die vorläufige Registrierung erlischt, wenn die Anzeige nach § 6 Abs. 2 zur Registrierung nicht innerhalb von sechs Monaten nach dem 29. November 2008 erfolgt ...
Zitat in folgenden NormenAgrarstatistikgesetz (AgrStatG)
neugefasst durch B. v. 17.12.2009 BGBl. I S. 3886; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 14.11.2022 BGBl. I S. 2030
§ 68a AgrStatG Erhebungseinheiten (vom 16.07.2019) ... Einheiten in die Erhebung einbezogen, die 1. in dem nach § 4 Absatz 2 Satz 2 oder § 6 Absatz 3 Satz 1 der Fischseuchenverordnung zu führenden Register erfasst sind, 2. eine Anzeige zur Registrierung nach § ... zu führenden Register erfasst sind, 2. eine Anzeige zur Registrierung nach § 6 Absatz 2 der Fischseuchenverordnung abgegeben haben oder 3. einen Antrag auf Genehmigung nach § 4 Absatz 1 der ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.04.2014 BGBl. I S. 388, 576
Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes
G. v. 04.12.2011 BGBl. I S. 2441
Artikel 1 2. AgrStatGÄndG Änderung des Agrarstatistikgesetzes ... in die Erhebung einbezogen, die 1. in dem nach § 4 Absatz 2 Satz 2 oder § 6 Absatz 3 Satz 1 der Fischseuchenverordnung zu führenden Register erfasst sind, 2. ... zu führenden Register erfasst sind, 2. eine Anzeige zur Registrierung nach § 6 Absatz 2 der Fischseuchenverordnung abgegeben haben oder 3. einen Antrag auf ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/8472/v157471.htm