Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Haftung bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen im Straßenverkehr
G. v. 10.07.2020 BGBl. I S. 1653
Artikel 1 AnhHÄndG Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ... gestrichen. 6. § 19 wird durch die folgenden §§ 19 und 19a ersetzt: „§ 19 Haftung des Halters bei Unfällen mit Anhängern und ... an einem solchen Anhänger entstanden, ist § 17 entsprechend anzuwenden. § 19a Ersatzpflicht des Führers von Anhängern und Gespannen (1) Der Führer ...
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