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Synopse aller Änderungen des StVG am 01.01.2023
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Januar 2023 durch Artikel 2 des VkBkmMoG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des StVG.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
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StVG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.01.2023 geltenden Fassung | StVG n.F. (neue Fassung) in der am 01.01.2023 geltenden Fassung durch Artikel 2 Abs. 32 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2752 |
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Gliederung | |
(Textabschnitt unverändert) I. Verkehrsvorschriften § 1 Zulassung § 1a Kraftfahrzeuge mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion § 1b Rechte und Pflichten des Fahrzeugführers bei Nutzung hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktionen § 1c Evaluierung § 1d Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion in festgelegten Betriebsbereichen § 1e Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion; Widerspruch und Anfechtungsklage § 1f Pflichten der Beteiligten beim Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion § 1g Datenverarbeitung § 1h Nachträgliche Aktivierung von automatisierten und autonomen Fahrfunktionen § 1i Erprobung von automatisierten und autonomen Fahrfunktionen § 1j Verordnungsermächtigung § 1k Ausnahmen § 1l Evaluierung § 2 Fahrerlaubnis und Führerschein § 2a Fahrerlaubnis auf Probe § 2b Aufbauseminar bei Zuwiderhandlungen innerhalb der Probezeit § 2c Unterrichtung der Fahrerlaubnisbehörden durch das Kraftfahrt-Bundesamt § 3 Entziehung der Fahrerlaubnis § 4 Fahreignungs-Bewertungssystem § 4a Fahreignungsseminar § 4b Evaluierung § 5 Verlust von Dokumenten und Kennzeichen § 5a (weggefallen) § 5b Unterhaltung der Verkehrszeichen § 6 Verordnungsermächtigungen § 6a Gebühren § 6b Herstellung, Vertrieb und Ausgabe von Kennzeichen § 6c Herstellung, Vertrieb und Ausgabe von Kennzeichenvorprodukten § 6d Auskunft und Prüfung § 6e Führen von Kraftfahrzeugen in Begleitung § 6f Entgelte für Begutachtungsstellen für Fahreignung § 6g Internetbasierte Zulassungsverfahren bei Kraftfahrzeugen II. Haftpflicht § 7 Haftung des Halters, Schwarzfahrt § 8 Ausnahmen § 8a Entgeltliche Personenbeförderung, Verbot des Haftungsausschlusses § 9 Mitverschulden § 10 Umfang der Ersatzpflicht bei Tötung § 11 Umfang der Ersatzpflicht bei Körperverletzung § 12 Höchstbeträge § 12a Höchstbeträge bei Beförderung gefährlicher Güter § 12b Nichtanwendbarkeit der Höchstbeträge § 13 Geldrente § 14 Verjährung § 15 Verwirkung § 16 Sonstige Gesetze § 17 Schadensverursachung durch mehrere Kraftfahrzeuge § 18 Ersatzpflicht des Fahrzeugführers § 19 Haftung des Halters bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen § 19a Ersatzpflicht des Führers von Anhängern und Gespannen § 20 Örtliche Zuständigkeit III. Straf- und Bußgeldvorschriften § 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis § 22 Kennzeichenmissbrauch § 22a Missbräuchliches Herstellen, Vertreiben oder Ausgeben von Kennzeichen § 22b Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern § 23 (aufgehoben) § 24 Bußgeldvorschriften § 24a 0,5 Promille-Grenze § 24b (aufgehoben) § 24c Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen § 25 Fahrverbot § 25a Kostentragungspflicht des Halters § 26 Zuständige Verwaltungsbehörde; Verjährung § 26a Bußgeldkatalog § 27 Informationsschreiben IV. Fahreignungsregister § 28 Führung und Inhalt des Fahreignungsregisters § 28a Eintragung beim Abweichen vom Bußgeldkatalog § 28b (weggefallen) § 29 Tilgung der Eintragungen § 30 Übermittlung § 30a Direkteinstellung und Abruf im automatisierten Verfahren § 30b Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt § 30c Verordnungsermächtigungen, Ausführungsvorschriften V. Fahrzeugregister § 31 Registerführung und Registerbehörden § 32 Zweckbestimmung der Fahrzeugregister § 33 Inhalt der Fahrzeugregister § 34 Erhebung der Daten § 35 Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten § 36 Abruf im automatisierten Verfahren § 36a Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt § 36b Abgleich mit den Sachfahndungsdaten des Bundeskriminalamtes § 37 Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten an Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes § 37a Abruf im automatisierten Verfahren durch Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes § 37b Übermittlung von Fahrzeug- und Halterdaten nach der Richtlinie (EU) 2015/413 § 37c Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten an die Europäische Kommission § 38 Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für wissenschaftliche Zwecke § 38a Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für statistische Zwecke § 38b Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für planerische Zwecke § 39 Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten zur Verfolgung von Rechtsansprüchen § 39a Auskunft über Daten § 40 Übermittlung sonstiger Daten § 41 Übermittlungssperren § 42 Datenabgleich zur Beseitigung von Fehlern § 43 Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung an und die Verarbeitung der Daten durch den Empfänger § 44 Löschung der Daten in den Fahrzeugregistern § 45 Anonymisierte Daten § 46 (weggefallen) § 47 Verordnungsermächtigungen, Ausführungsvorschriften VI. Fahrerlaubnisregister § 48 Registerführung und Registerbehörden § 49 Zweckbestimmung der Register § 50 Inhalt der Fahrerlaubnisregister § 51 Mitteilung an das Zentrale Fahrerlaubnisregister § 52 Übermittlung § 53 Direkteinstellung und Abruf im automatisierten Verfahren § 54 Automatisiertes Mitteilungs-, Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt § 55 Übermittlung von Daten an Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes § 56 Abruf im automatisierten Verfahren durch Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes § 57 Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für wissenschaftliche, statistische und gesetzgeberische Zwecke § 58 Auskunft über eigene Daten aus den Registern § 59 Datenabgleich zur Beseitigung von Fehlern § 60 Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung an und die Verarbeitung der Daten durch den Empfänger § 61 Löschung der Daten § 62 Register über die Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr § 63 Verordnungsermächtigungen, Ausführungsvorschriften VIa. Datenverarbeitung § 63a Datenverarbeitung bei Kraftfahrzeugen mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion § 63b Verordnungsermächtigungen § 63c Datenverarbeitung im Rahmen der Überprüfung der Einhaltung von Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten aufgrund immissionsschutzrechtlicher Vorschriften oder aufgrund straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zum Schutz vor Abgasen § 63d Informationen an die Halter § 63e Datenerhebung, Datenspeicherung und Datenverwendung für das Verkehrsmanagement § 63f Verkehrsunfallforschung, Verordnungsermächtigung VII. Gemeinsame Vorschriften, Übergangsbestimmungen § 64 Gemeinsame Vorschriften § 65 Übergangsbestimmungen | |
(Text alte Fassung) § 66 Verkündung von Rechtsverordnungen | (Text neue Fassung) § 66 (aufgehoben) |
Anlage (zu § 24a) Liste der berauschenden Mittel und Substanzen | |
§ 66 Verkündung von Rechtsverordnungen | § 66 (aufgehoben) |
Rechtsverordnungen können abweichend von § 2 Absatz 1 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes im Bundesanzeiger verkündet werden. |
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