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Synopse aller Änderungen des StVG am 01.01.2023

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Januar 2023 durch Artikel 2 des VkBkmMoG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des StVG.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

StVG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2023 geltenden Fassung
StVG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2023 geltenden Fassung
durch Artikel 2 Abs. 32 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2752

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

I. Verkehrsvorschriften
    § 1 Zulassung
    § 1a Kraftfahrzeuge mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion
    § 1b Rechte und Pflichten des Fahrzeugführers bei Nutzung hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktionen
    § 1c Evaluierung
    § 1d Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion in festgelegten Betriebsbereichen
    § 1e Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion; Widerspruch und Anfechtungsklage
    § 1f Pflichten der Beteiligten beim Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion
    § 1g Datenverarbeitung
    § 1h Nachträgliche Aktivierung von automatisierten und autonomen Fahrfunktionen
    § 1i Erprobung von automatisierten und autonomen Fahrfunktionen
    § 1j Verordnungsermächtigung
    § 1k Ausnahmen
    § 1l Evaluierung
    § 2 Fahrerlaubnis und Führerschein
    § 2a Fahrerlaubnis auf Probe
    § 2b Aufbauseminar bei Zuwiderhandlungen innerhalb der Probezeit
    § 2c Unterrichtung der Fahrerlaubnisbehörden durch das Kraftfahrt-Bundesamt
    § 3 Entziehung der Fahrerlaubnis
    § 4 Fahreignungs-Bewertungssystem
    § 4a Fahreignungsseminar
    § 4b Evaluierung
    § 5 Verlust von Dokumenten und Kennzeichen
    § 5a (weggefallen)
    § 5b Unterhaltung der Verkehrszeichen
    § 6 Verordnungsermächtigungen
    § 6a Gebühren
    § 6b Herstellung, Vertrieb und Ausgabe von Kennzeichen
    § 6c Herstellung, Vertrieb und Ausgabe von Kennzeichenvorprodukten
    § 6d Auskunft und Prüfung
    § 6e Führen von Kraftfahrzeugen in Begleitung
    § 6f Entgelte für Begutachtungsstellen für Fahreignung
    § 6g Internetbasierte Zulassungsverfahren bei Kraftfahrzeugen
II. Haftpflicht
    § 7 Haftung des Halters, Schwarzfahrt
    § 8 Ausnahmen
    § 8a Entgeltliche Personenbeförderung, Verbot des Haftungsausschlusses
    § 9 Mitverschulden
    § 10 Umfang der Ersatzpflicht bei Tötung
    § 11 Umfang der Ersatzpflicht bei Körperverletzung
    § 12 Höchstbeträge
    § 12a Höchstbeträge bei Beförderung gefährlicher Güter
    § 12b Nichtanwendbarkeit der Höchstbeträge
    § 13 Geldrente
    § 14 Verjährung
    § 15 Verwirkung
    § 16 Sonstige Gesetze
    § 17 Schadensverursachung durch mehrere Kraftfahrzeuge
    § 18 Ersatzpflicht des Fahrzeugführers
    § 19 Haftung des Halters bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen
    § 19a Ersatzpflicht des Führers von Anhängern und Gespannen
    § 20 Örtliche Zuständigkeit
III. Straf- und Bußgeldvorschriften
    § 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis
    § 22 Kennzeichenmissbrauch
    § 22a Missbräuchliches Herstellen, Vertreiben oder Ausgeben von Kennzeichen
    § 22b Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern
    § 23 (aufgehoben)
    § 24 Bußgeldvorschriften
    § 24a 0,5 Promille-Grenze
    § 24b (aufgehoben)
    § 24c Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen
    § 25 Fahrverbot
    § 25a Kostentragungspflicht des Halters
    § 26 Zuständige Verwaltungsbehörde; Verjährung
    § 26a Bußgeldkatalog
    § 27 Informationsschreiben
IV. Fahreignungsregister
    § 28 Führung und Inhalt des Fahreignungsregisters
    § 28a Eintragung beim Abweichen vom Bußgeldkatalog
    § 28b (weggefallen)
    § 29 Tilgung der Eintragungen
    § 30 Übermittlung
    § 30a Direkteinstellung und Abruf im automatisierten Verfahren
    § 30b Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt
    § 30c Verordnungsermächtigungen, Ausführungsvorschriften
V. Fahrzeugregister
    § 31 Registerführung und Registerbehörden
    § 32 Zweckbestimmung der Fahrzeugregister
    § 33 Inhalt der Fahrzeugregister
    § 34 Erhebung der Daten
    § 35 Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten
    § 36 Abruf im automatisierten Verfahren
    § 36a Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt
    § 36b Abgleich mit den Sachfahndungsdaten des Bundeskriminalamtes
    § 37 Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten an Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
    § 37a Abruf im automatisierten Verfahren durch Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
    § 37b Übermittlung von Fahrzeug- und Halterdaten nach der Richtlinie (EU) 2015/413
    § 37c Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten an die Europäische Kommission
    § 38 Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für wissenschaftliche Zwecke
    § 38a Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für statistische Zwecke
    § 38b Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für planerische Zwecke
    § 39 Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten zur Verfolgung von Rechtsansprüchen
    § 39a Auskunft über Daten
    § 40 Übermittlung sonstiger Daten
    § 41 Übermittlungssperren
    § 42 Datenabgleich zur Beseitigung von Fehlern
    § 43 Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung an und die Verarbeitung der Daten durch den Empfänger
    § 44 Löschung der Daten in den Fahrzeugregistern
    § 45 Anonymisierte Daten
    § 46 (weggefallen)
    § 47 Verordnungsermächtigungen, Ausführungsvorschriften
VI. Fahrerlaubnisregister
    § 48 Registerführung und Registerbehörden
    § 49 Zweckbestimmung der Register
    § 50 Inhalt der Fahrerlaubnisregister
    § 51 Mitteilung an das Zentrale Fahrerlaubnisregister
    § 52 Übermittlung
    § 53 Direkteinstellung und Abruf im automatisierten Verfahren
    § 54 Automatisiertes Mitteilungs-, Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt
    § 55 Übermittlung von Daten an Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
    § 56 Abruf im automatisierten Verfahren durch Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
    § 57 Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für wissenschaftliche, statistische und gesetzgeberische Zwecke
    § 58 Auskunft über eigene Daten aus den Registern
    § 59 Datenabgleich zur Beseitigung von Fehlern
    § 60 Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung an und die Verarbeitung der Daten durch den Empfänger
    § 61 Löschung der Daten
    § 62 Register über die Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr
    § 63 Verordnungsermächtigungen, Ausführungsvorschriften
VIa. Datenverarbeitung
    § 63a Datenverarbeitung bei Kraftfahrzeugen mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion
    § 63b Verordnungsermächtigungen
    § 63c Datenverarbeitung im Rahmen der Überprüfung der Einhaltung von Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten aufgrund immissionsschutzrechtlicher Vorschriften oder aufgrund straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zum Schutz vor Abgasen
    § 63d Informationen an die Halter
    § 63e Datenerhebung, Datenspeicherung und Datenverwendung für das Verkehrsmanagement
    § 63f Verkehrsunfallforschung, Verordnungsermächtigung
VII. Gemeinsame Vorschriften, Übergangsbestimmungen
    § 64 Gemeinsame Vorschriften
    § 65 Übergangsbestimmungen
(Text alte Fassung) nächste Änderung

    § 66 Verkündung von Rechtsverordnungen
(Text neue Fassung)

    § 66 (aufgehoben)
    Anlage (zu § 24a) Liste der berauschenden Mittel und Substanzen
(heute geltende Fassung) 
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 66 Verkündung von Rechtsverordnungen




§ 66 (aufgehoben)


vorherige Änderung

Rechtsverordnungen können abweichend von § 2 Absatz 1 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes im Bundesanzeiger verkündet werden.