Artikel 2 - Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand (VWGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Aktiengesetzes


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 11. Dezember 2008 AktG § 101

§ 101 Abs. 2 Satz 5 des Aktiengesetzes vom 6. September 1965 (BGBl. I S. 1089), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2026) geändert worden ist, wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 VWGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VWGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 74 FGG-RG Änderung des Aktiengesetzes
... Aktiengesetz vom 6. September 1965 (BGBl. I S. 1089), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2369), wird wie folgt geändert: 1. ...


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