Änderung § 19 BinSchUO vom 23.12.2016

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§ 19 BinSchUO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 23.12.2016 geltenden Fassung
§ 19 BinSchUO n.F. (neue Fassung)
in der am 23.12.2016 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 16.12.2016 BGBl. I S. 2948

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§ 19 DIN-Normen


(Text neue Fassung)

§ 19 Normen


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DIN- und DIN EN-Normen, auf die in dieser Verordnung verwiesen wird, sind bei der Beuth-Verlag GmbH, Berlin und Köln, erschienen und beim Deutschen Patent- und Markenamt in München archivmäßig gesichert hinterlegt.



DIN-, EN- und ISO-Normen, auf die in dieser Verordnung verwiesen wird, sind bei der Beuth-Verlag GmbH, Berlin, erschienen und beim Deutschen Patent- und Markenamt in München archivmäßig gesichert hinterlegt.




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