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Zitierungen von § 200 FamFG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 200 FamFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FamFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 203 FamFG Antrag (vom 01.09.2009)
... enthalten, deren Zuteilung begehrt wird. Dem Antrag in Haushaltssachen nach § 200 Abs. 2 Nr. 2 soll zudem eine Aufstellung sämtlicher Haushaltsgegenstände beigefügt werden, die ...
§ 204 FamFG Beteiligte (vom 01.09.2009)
... In Ehewohnungssachen nach § 200 Abs. 1 Nr. 2 sind auch der Vermieter der Wohnung, der Grundstückseigentümer, der Dritte ...
§ 209 FamFG Durchführung der Entscheidung, Wirksamkeit (vom 01.09.2009)
... Haushaltssachen wird mit Rechtskraft wirksam. Das Gericht soll in Ehewohnungssachen nach § 200 Abs. 1 Nr. 1 die sofortige Wirksamkeit anordnen. (3) Mit der Anordnung der sofortigen ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG)
Artikel 2 G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586, 2666; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3424
§ 48 FamGKG Ehewohnungs- und Haushaltssachen (vom 01.09.2009)
... In Ehewohnungssachen nach § 200 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den ... Gerichtsbarkeit beträgt der Verfahrenswert 3.000 Euro, in Ehewohnungssachen nach § 200 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den ... der freiwilligen Gerichtsbarkeit 4.000 Euro. (2) In Haushaltssachen nach § 200 Absatz 2 Nummer 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den ... der freiwilligen Gerichtsbarkeit beträgt der Wert 2.000 Euro, in Haushaltssachen nach § 200 Absatz 2 Nummer 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts
G. v. 06.07.2009 BGBl. I S. 1696
Artikel 3 ZuGewAusglÄndG Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
... 6 Verfahren in Ehewohnungs- und Haushaltssachen". c) Die Angabe zu § 200 wird wie folgt gefasst: „§ 200 Ehewohnungssachen; ... c) Die Angabe zu § 200 wird wie folgt gefasst: „§ 200 Ehewohnungssachen; Haushaltssachen". d) Die Angaben zu den §§ 205 und ... „Abschnitt 6 Verfahren in Ehewohnungs- und Haushaltssachen". 9. § 200 wird wie folgt gefasst: „§ 200 Ehewohnungssachen; Haushaltssachen  ... Haushaltssachen". 9. § 200 wird wie folgt gefasst: „§ 200 Ehewohnungssachen; Haushaltssachen (1) Ehewohnungssachen sind Verfahren 1. ...
Artikel 4 ZuGewAusglÄndG Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen
... 48 Ehewohnungs- und Haushaltssachen (1) In Ehewohnungssachen nach § 200 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den ... Gerichtsbarkeit beträgt der Verfahrenswert 3.000 Euro, in Ehewohnungssachen nach § 200 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den ... der freiwilligen Gerichtsbarkeit 4.000 Euro. (2) In Haushaltssachen nach § 200 Absatz 2 Nummer 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den ... der freiwilligen Gerichtsbarkeit beträgt der Wert 2.000 Euro, in Haushaltssachen nach § 200 Absatz 2 Nummer 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den ...