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Zitierungen von § 214 FamFG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 214 FamFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FamFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und des Gerichtskostengesetzes
G. v. 11.10.2016 BGBl. I S. 2222
Artikel 2 SachVRÄndG Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
... des Kindes als Zeuge oder als Beteiligter findet nicht statt." 7. § 214 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Der Beschluss nach Absatz 1 ist von Amts ...

Gesetz zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen
G. v. 01.03.2017 BGBl. I S. 386
Artikel 3 NachstSVG Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 214 folgende Angabe eingefügt: „§ 214a Bestätigung des ... „§ 214a Bestätigung des Vergleichs". 2. Nach § 214 wird folgender § 214a eingefügt: „§ 214a Bestätigung des ...
 
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