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Zitierungen von § 251 FamFG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 251 FamFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FamFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 253 FamFG Festsetzungsbeschluss (vom 01.01.2017)
... Absatz 2 bis 4 zulässigen Einwendungen erhoben, wird der Unterhalt nach Ablauf der in § 251 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 bezeichneten Frist durch Beschluss festgesetzt. Die Festsetzung ...
§ 255 FamFG Streitiges Verfahren (vom 01.01.2017)
...  (3) Das Verfahren gilt als mit der Zustellung des Festsetzungsantrags (§ 251 Abs. 1 Satz 1) rechtshängig geworden. (4) Ist ein Festsetzungsbeschluss nach ...
§ 493 FamFG Übergangsvorschriften (vom 01.01.2023)
... Auf vereinfachte Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger nach den §§ 249 bis 260, die bis zum 31. Dezember 2016 beantragt wurden, sind die §§ 249 bis 260 in der ... §§ 249 bis 260, die bis zum 31. Dezember 2016 beantragt wurden, sind die §§ 249 bis 260 in der bis dahin geltenden Fassung weiter anzuwenden. (3) Für Anmeldungen, ...
 
Zitat in folgenden Normen

Kindesunterhalt-Formularverordnung (KindUFV)
Artikel 1 V. v. 19.06.1998 BGBl. I S. 1364; zuletzt geändert durch Artikel 12 Abs. 20 G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2328
§ 2 KindUFV Ausführung der Formulare (vom 01.01.2017)
... erforderliche Abschrift des Antrags mit einem Formular der Mitteilung des Gerichts nach § 251 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung und kostenrechtlicher Vorschriften
G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2018
Artikel 2 UntKostRÄndG Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
... gefasst: „§ 493 Übergangsvorschriften". 2. § 251 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Satz 2 wird wie folgt geändert: ... Auf vereinfachte Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger nach den §§ 249 bis 260, die bis zum 31. Dezember 2016 beantragt wurden, sind die §§ 249 bis 260 in der ... §§ 249 bis 260, die bis zum 31. Dezember 2016 beantragt wurden, sind die §§ 249 bis 260 in der bis dahin geltenden Fassung weiter ...

Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung - sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1824, 2718
Artikel 3 9. SGBIIÄndG Änderung weiterer Gesetze
... 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch angerechnet," eingefügt. (14) Dem § 251 Absatz 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Kindesunterhalt-Formularverordnung
V. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2134, 3557
Artikel 1 4. KindUFVÄndV Änderung der Kindesunterhalt-Formularverordnung
... Wörter „§ 647 der Zivilprozessordnung" durch die Wörter „§ 251 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen ...