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Zitierungen von § 378 FamFG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 378 FamFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FamFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 486 FamFG Landesrechtliche Vorbehalte; Ergänzungs- und Ausführungsbestimmungen (vom 09.06.2017)
... gilt auch, soweit keine Vorbehalte für die Landesgesetzgebung bestehen. (3) § 378 Absatz 3 gilt nicht, soweit Anmeldungen von einer gemäß § 68 des Beurkundungsgesetzes nach ...
§ 493 FamFG Übergangsvorschriften (vom 01.01.2023)
... Anmeldungen, die bis einschließlich 8. Juni 2017 beurkundet oder beglaubigt wurden, findet § 378 Absatz 3 keine Anwendung. (4) § 158a findet keine Anwendung in Verfahren, in denen ein ...
 
Zitat in folgenden Normen

Bundesnotarordnung (BNotO)
neugefasst durch B. v. 24.02.1961 BGBl. I S. 97; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 389
§ 24 BNotO Betreuung und Vertretung der Beteiligten (vom 01.08.2021)
... stellen (insbesondere § 15 Abs. 2 der Grundbuchordnung, § 25 der Schiffsregisterordnung, § 378 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ), ist er auch ermächtigt, die von ihm gestellten Anträge zurückzunehmen. ...

Genossenschaftsregisterverordnung (GenRegV)
neugefasst durch B. v. 16.10.2006 BGBl. I S. 2268; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 3338
§ 6 GenRegV Form der Anmeldung (vom 01.09.2009)
...  (3) Die Anmeldung durch einen Bevollmächtigten ist ausgeschlossen. § 378 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen ...

Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
Artikel 1 G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 391
Anlage 1 GNotKG (zu § 3 Absatz 2) Kostenverzeichnis (vom 01.01.2024)
... entsteht nicht für die Prüfung der Eintragungsfähigkeit in den Fällen des § 378 Abs. 3 FamFG und des § 15 Abs. 3 der ... Beteiligten, 2. die Prüfung der Eintragungsfähigkeit in den Fällen des § 378 Abs. 3 FamFG und des § 15 Abs. 3 der Grundbuchordnung (1) Die Gebühr entsteht nur, wenn ... Dies gilt nicht für die Prüfung der Eintragungsfähigkeit in den Fällen des § 378 Abs. 3 FamFG und des § 15 Abs. 3 der Grundbuchordnung. (4) Durch die Gebühren dieses Abschnitts ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 24 FGG-RG Änderung der Bundesnotarordnung
... die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" durch die Wörter „§ 378 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen ...
Artikel 40 FGG-RG Änderung der Registerverordnungen
... die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" durch die Wörter „§ 378 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen ...

Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 8 RAuNOBRÄndG Änderung des FGG-Reformgesetzes
... § 375 Nr. 2 wird die Angabe „§ 884 Nr. 4" gestrichen. y) § 378 wird wie folgt geändert: aa) Dem Wortlaut wird folgender Absatz 1 ...

Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer sowie zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1396; zuletzt geändert durch Artikel 24 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154
Artikel 4 NotUntAufbÄndG Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 378 wie folgt gefasst: „§ 378 Vertretung; notarielle Zuständigkeit; ... In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 378 wie folgt gefasst: „ § 378 Vertretung; notarielle Zuständigkeit; Verordnungsermächtigung". 2. In ... Wörter „§ 78d Absatz 2 Satz 2 der Bundesnotarordnung" ersetzt. 5. § 378 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 378 Vertretung; notarielle Zuständigkeit; Verordnungsermächtigung". b) Die ... 6. Dem § 486 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) § 378 Absatz 3 gilt nicht, soweit Anmeldungen von einer gemäß § 68 des Beurkundungsgesetzes nach ... Anmeldungen, die bis einschließlich 8. Juni 2017 beurkundet oder beglaubigt wurden, findet § 378 Absatz 3 keine ...
Artikel 6 NotUntAufbÄndG Folgeänderungen
... entsteht nicht für die Prüfung der Eintragungsfähigkeit in den Fällen des § 378 Abs. 3 FamFG und des § 15 Abs. 3 der Grundbuchordnung." 3. Nummer 22124 wird wie folgt ... Beteiligten, 2. die Prüfung der Eintragungsfähigkeit in den Fällen des § 378 Abs. 3 FamFG und des § 15 Abs. 3 der Grundbuchordnung (1) Die Gebühr entsteht nur, wenn ... gilt nicht für die Prüfung der Eintragungsfähigkeit in den Fällen des § 378 Abs. 3 FamFG und des § 15 Abs. 3 der Grundbuchordnung." 5. In ...

Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG)
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 45 MoPeG Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (vom 01.01.2023)
... bis 3" durch die Wörter „§ 374 Nummer 1 bis 4" ersetzt. 5. In § 378 Absatz 3 Satz 2 wird das Wort „Handelsregistersachen" durch die Wörter „Handels- und ...