Artikel 1 - Sechste Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (6. AMVVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung


Artikel 1 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2009 AMVV Anlage 1, mWv. 1. Juli 2009 Anlage 1

Die Arzneimittelverschreibungsverordnung vom 21. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3632), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 2. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2338), wird in Anlage 1 wie folgt geändert:

1.
Folgende Positionen werden gestrichen:

„2,5-Dihydroxybenzolsulfonsäure",

„Enterococcus faecium

-
zur Anwendung beim Kalb -",

„Rauwolfia-Alkaloide".

2.
Die Position „Choriogonadotropin (human alphasubunit protein moiety reduced)" wird wie folgt gefasst:

„Choriongonadotropin (human alpha-subunit protein moiety reduced)".

3.
Die Position „Choriogonadotropin (human betasubunit protein moiety reduced)" wird wie folgt gefasst:

„Choriongonadotropin (human beta-subunit protein moiety reduced)".

abweichendes Inkrafttreten am 01.07.2009

4.
Die Position „Pentosanpolysulfat - zur Anwendung beim Hund -" wird wie folgt gefasst:

„Pentosanpolysulfat

-
zur oralen und parenteralen Anwendung -".

Ende abweichendes Inkrafttreten


5.
Folgende Positionen werden jeweils in alphabetischer Reihenfolge eingefügt:

„Ajmalin und seine Ester",

„Ambrisentan",

„Calciumdobesilat",

„Dabigatran und seine Ester",

„Febuxostat",

„Fosaprepitant",

„Histrelin",

abweichendes Inkrafttreten am 01.07.2009

 
„Kalium

-
zur parenteralen Anwendung in Konzentrationen von mehr als 6 mmol/l -",

Ende abweichendes Inkrafttreten


 
„Methylnaltrexoniumsalze",

„Micafungin",

„Peforelin

-
zur Anwendung bei Tieren -",

„Rauwolfia-Arten, ihre Zubereitungen und Alkaloide - ausgenommen in homöopathischen Zubereitungen zur oralen Anwendung, die nach den Herstellungsvorschriften 25 und 26 des Homöopathischen Arzneibuches hergestellt sind -",

„Reserpin",

„Rupatadin",

„Tafluprost",

abweichendes Inkrafttreten am 01.07.2009

 
„Theodrenalin

-
zur parenteralen Anwendung -",

„Trometamol

-
zur parenteralen Anwendung bei Störungen des Säure-Basen-Haushaltes oder zur Harnalkalisierung bei Intoxikationen oder bei einem Gehalt von über 1g Trometamol je abgeteilter Arzneiform -",

Ende abweichendes Inkrafttreten


 
„Tylvalosin

-
zur Anwendung bei Tieren -",

„Zubereitung aus Adapalen und Benzoylperoxid",

„Zubereitung aus Nicotinsäure und Laropiprant".

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Zitierungen von Artikel 1 Sechste Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 6. AMVVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 6. AMVVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 3 6. AMVVÄndV Inkrafttreten
... am Tag nach der Verkündung in Kraft. (3) Abweichend von Absatz 1 tritt Artikel 1 Nr. 4 und Artikel 1 Nr. 5, soweit die Positionen „Kalium - zur parenteralen Anwendung in ... Verkündung in Kraft. (3) Abweichend von Absatz 1 tritt Artikel 1 Nr. 4 und Artikel 1 Nr. 5, soweit die Positionen „Kalium - zur parenteralen Anwendung in Konzentrationen von mehr ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Siebte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
V. v. 21.07.2009 BGBl. I S. 2114
Artikel 1 7. AMVVÄndV
... vom 21. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3632), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2977) geändert worden ist, wird in Anlage 1 ...


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