Das
Zweite Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze vom
6. November 2008 (BGBl. I S. 2162) ist wie folgt zu berichtigen:
Artikel
1 Nummer 5 Buchstabe b und c wird wie folgt gefasst:
b) im Buchstaben m ein Komma angefügt und
- c)
- folgende Buchstaben n und o angefügt:
n) die Erlaubnis- und Ausweispflicht beim Führen von Kraftfahrzeugen zur Straßengüterbeförderung und
- o)
- das Sonn- und Feiertagsfahrverbot sowie die Ferienreiseverordnung". "