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Synopse aller Änderungen der BLV am 27.06.2020

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 27. Juni 2020 durch Artikel 56 der 11. ZustAnpV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der BLV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

BLV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 27.06.2020 geltenden Fassung
BLV n.F. (neue Fassung)
in der am 27.06.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 56 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
 (keine frühere Fassung vorhanden)
(Textabschnitt unverändert)

§ 11 Einstellung in den Vorbereitungsdienst


(Text alte Fassung) nächste Änderung

1 Die Bewerberinnen und Bewerber werden als Beamtinnen und Beamte auf Widerruf in den Vorbereitungsdienst eingestellt. 2 Sie führen als Dienstbezeichnung die Amtsbezeichnung des Eingangsamts ihrer Laufbahn mit dem Zusatz 'Anwärterin' oder 'Anwärter', in Laufbahnen des höheren Dienstes die Dienstbezeichnung 'Referendarin' oder 'Referendar'. 3 Die für die Gestaltung des Vorbereitungsdienstes zuständige oberste Dienstbehörde kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern andere Dienstbezeichnungen festsetzen.

(Text neue Fassung)

1 Die Bewerberinnen und Bewerber werden als Beamtinnen und Beamte auf Widerruf in den Vorbereitungsdienst eingestellt. 2 Sie führen als Dienstbezeichnung die Amtsbezeichnung des Eingangsamts ihrer Laufbahn mit dem Zusatz 'Anwärterin' oder 'Anwärter', in Laufbahnen des höheren Dienstes die Dienstbezeichnung 'Referendarin' oder 'Referendar'. 3 Die für die Gestaltung des Vorbereitungsdienstes zuständige oberste Dienstbehörde kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat andere Dienstbezeichnungen festsetzen.

§ 30 Verlängerung der Probezeit


vorherige Änderung nächste Änderung

(1) 1 Die Probezeit verlängert sich um die Zeit einer Beurlaubung ohne Besoldung. 2 Dies gilt nicht, wenn die Probezeit wegen einer dienstlichen oder öffentlichen Belangen dienenden Beurlaubung unterbrochen wurde und das Vorliegen dieser Voraussetzung bei Gewährung des Urlaubs von der obersten Dienstbehörde festgestellt worden ist. 3 Die obersten Dienstbehörden bestimmen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, unter welchen Voraussetzungen dienstliche oder öffentliche Belange anerkannt werden können.



(1) 1 Die Probezeit verlängert sich um die Zeit einer Beurlaubung ohne Besoldung. 2 Dies gilt nicht, wenn die Probezeit wegen einer dienstlichen oder öffentlichen Belangen dienenden Beurlaubung unterbrochen wurde und das Vorliegen dieser Voraussetzung bei Gewährung des Urlaubs von der obersten Dienstbehörde festgestellt worden ist. 3 Die obersten Dienstbehörden bestimmen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, unter welchen Voraussetzungen dienstliche oder öffentliche Belange anerkannt werden können.

(2) 1 Die Probezeit wird nicht verlängert durch Zeiten

1. des Mutterschutzes,

2. einer Teilzeitbeschäftigung,

3. einer Kinderbetreuung bis zu drei Jahren pro Kind,

4. der tatsächlichen Pflege von nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des § 7 Absatz 3 des Pflegezeitgesetzes bis zu drei Jahren pro Angehöriger oder Angehörigem sowie

5. einer Beurlaubung nach § 24 Absatz 2 des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst bis zu drei Jahren.

2 § 19 Absatz 4 gilt entsprechend.



Anlage 2 (zu § 10 Absatz 1)



Nr. | Laufbahn | Fachspezifische Vorbereitungsdienste | Oberste Dienstbehörde

1 | Mittlerer nichttechni-
scher Dienst | |

2 | | Mittlerer Dienst im Bundesnachrich-
tendienst | Bundeskanzleramt

3 | | Mittlerer Zolldienst des Bundes | Bundesministerium der Finanzen

4 | | Mittlerer Steuerdienst des Bundes | Bundesministerium der Finanzen

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5 | | Mittlerer Dienst im Verfassungsschutz
des Bundes | Bundesministerium des Innern

6 | | Mittlerer nichttechnischer Dienst in der
allgemeinen und inneren Verwaltung
des Bundes | Bundesministerium des Innern



5 | | Mittlerer Dienst im Verfassungsschutz
des Bundes | Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

6 | | Mittlerer nichttechnischer Dienst in der
allgemeinen und inneren Verwaltung
des Bundes | Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

7 | | Mittlerer nichttechnischer Verwaltungs-
dienst in der Bundeswehrverwaltung | Bundesministerium der Verteidigung

8 | Mittlerer technischer
Verwaltungsdienst | |

9 | | Mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst in
der Bundeswehr | Bundesministerium der Verteidigung

10 | | Mittlerer technischer Dienst in der
Bundeswehrverwaltung - Fachrichtung
Wehrtechnik | Bundesministerium der Verteidigung

11 | | Mittlerer technischer Dienst der Fern-
melde- und Elektronischen Aufklärung
des Bundes | Bundesministerium der Verteidigung

12 | | Mittlerer technischer Dienst in der
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung
des Bundes | Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

13 | Mittlerer naturwissen-
schaftlicher Dienst | |

14 | | Mittlerer Wetterdienst des Bundes | Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

15 | Gehobener nichttech-
nischer Verwaltungs-
dienst | |

16 | | Gehobener Dienst im Bundesnachrich-
tendienst | Bundeskanzleramt

17 | | Gehobener nichttechnischer Dienst des
Bundes in der Sozialversicherung | Vorstand der Deutschen Renten-
versicherung Bund im Einvernehmen
mit dem Vorstand der Deutschen
Rentenversicherung Knappschaft-
Bahn-See

18 | | Gehobener nichttechnischer Zolldienst
des Bundes | Bundesministerium der Finanzen

19 | | Gehobener Steuerdienst des Bundes | Bundesministerium der Finanzen

20 | | Gehobener Archivdienst des Bundes | Der Beauftragte der Bundesregierung
für Kultur und Medien

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21 | | Gehobener Dienst im Verfassungs-
schutz des Bundes | Bundesministerium des Innern

22 | | Gehobener Verwaltungsinformatikdienst
des Bundes | Bundesministerium des Innern

23 | | Gehobener nichttechnischer Dienst in
der allgemeinen und inneren Verwal-
tung des Bundes | Bundesministerium des Innern



21 | | Gehobener Dienst im Verfassungs-
schutz des Bundes | Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

22 | | Gehobener Verwaltungsinformatikdienst
des Bundes | Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

23 | | Gehobener nichttechnischer Dienst in
der allgemeinen und inneren Verwal-
tung des Bundes | Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

24 | | Gehobener nichttechnischer Verwal-
tungsdienst in der Bundeswehrverwal-
tung | Bundesministerium der Verteidigung

25 | Gehobener technischer
Verwaltungsdienst | |

vorherige Änderung nächste Änderung

26 | | Gehobener bautechnischer Verwal-
tungsdienst des Bundes | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit



26 | | Gehobener bautechnischer Verwal-
tungsdienst des Bundes | Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

27 | | Gehobener technischer Dienst
- Fachrichtung Bahnwesen - | Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

28 | | Gehobener technischer Verwaltungs-
dienst in der Wasserstraßen- und Schifffahrts-
verwaltung des Bundes | Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

29 | | Gehobener technischer Dienst in der
Bundeswehrverwaltung - Fachrichtung
Wehrtechnik | Bundesministerium der Verteidigung

30 | | Gehobener feuerwehrtechnischer
Dienst in der Bundeswehr | Bundesministerium der Verteidigung

31 | | Gehobener technischer Dienst bei der
Unfallversicherung Bund und Bahn | Vorstand der Unfallversicherung Bund und Bahn

32 | | Gehobener technischer Dienst der
Fernmelde- und Elektronischen Auf-
klärung des Bundes | Bundesministerium der Verteidigung

33 | Gehobener naturwissen-
schaftlicher Dienst | |

34 | | Gehobener Wetterdienst des Bundes | Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

35 | Höherer nichttechni-
scher Verwaltungs-
dienst | |

36 | | Höherer Archivdienst des Bundes | Der Beauftragte der Bundesregierung
für Kultur und Medien

37 | Höherer sprach- und
kulturwissenschaft-
licher Dienst | |

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38 | | Höherer Dienst an wissenschaftlichen
Bibliotheken des Bundes | Bundesministerium des Innern



38 | | Höherer Dienst an wissenschaftlichen
Bibliotheken des Bundes | Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

39 | Höherer technischer
Verwaltungsdienst | |

40 | | Höherer technischer
Verwaltungsdienst des
Bundes, Fachrichtungen
Bauingenieurwesen, Bahn-
wesen, Maschinen- und
Elektrotechnik Fachgebiet
Maschinen- und Elektro-
technik der Wasserstraßen,
Luftfahrttechnik | Bundes-
ministerium
für Verkehr
und digitale
Infrastruk-
tur

vorherige Änderung

41 | | Höherer technischer
Verwaltungsdienst des
Bundes, Fachrichtungen
Hochbau, Maschinen- und
Elektrotechnik Fachgebiet
Maschinen- und Elektro-
technik in der Verwaltung | Bundes-
ministerium
für Umwelt,
Natur-
schutz,
Bau
und
Reaktor-
sicherheit




41 | | Höherer technischer
Verwaltungsdienst des
Bundes, Fachrichtungen
Hochbau, Maschinen- und
Elektrotechnik Fachgebiet
Maschinen- und Elektro-
technik in der Verwaltung | Bundes-
ministerium
des Innern, für Bau
und Heimat

42 | | Höherer technischer Dienst in der
Bundeswehrverwaltung - Fachrichtung
Wehrtechnik | Bundesministerium der Verteidigung

43 | | Höherer technischer Dienst bei der
Unfallversicherung Bund und Bahn | Vorstand der Unfallversicherung Bund und Bahn