Die
Pfandbrief-Barwertverordnung vom
14. Juli 2005 (BGBl. I S. 2165) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Überschrift wird nach den Wörtern „Öffentlichen Pfandbriefen" das Wort „und" durch ein Komma ersetzt und werden nach dem Wort „Schiffspfandbriefen" die Wörter „und Flugzeugpfandbriefen" eingefügt.
- 2.
- In § 2 Satz 1 wird nach den Wörtern „Öffentlichen Pfandbriefe" das Wort „und" durch ein Komma ersetzt und werden nach dem Wort „Schiffspfandbriefe" die Wörter „und Flugzeugpfandbriefe" eingefügt.
- 3.
- In § 4 Satz 1 wird die Angabe „§ 4 Abs. 2 Satz 1" durch die Angabe „§ 4 Abs. 1 Satz 1" ersetzt.
Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
G. v. 19.11.2010 BGBl. I S. 1592