Artikel 2 - Drittes Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (3. EnEGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Schornsteinfegergesetzes


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 2. April 2009 SchfG § 13, § 24

Das Schornsteinfegergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 1998 (BGBl. I S. 2071), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. November 2008 (BGBl. I S. 2242), wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 57a gestrichen.

2.
§ 13 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 11 werden das Wort „Brauchwasser" durch das Wort „Warmwasser" ersetzt und nach den Wörtern „in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2684)" ein Komma und die Wörter „geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. März 2009 (BGBl. I S. 643)," eingefügt.

bb)
In Nummer 12 werden das Wort „Brauchwasser" durch das Wort „Warmwasser", die Wörter „§ 7 Abs. 3 des Energieeinsparungsgesetzes" durch die Wörter „§ 7 Abs. 3 Satz 1 oder Satz 2 des Energieeinsparungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2684), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. März 2009 (BGBl. I S. 643) geändert worden ist, in seiner jeweils geltenden Fassung" und am Ende der Punkt durch ein Semikolon ersetzt.

cc)
Folgende Nummer 13 wird angefügt:

„13.
Überwachung von Feuerungsanlagen hinsichtlich der Anforderungen an heizungs- oder raumlufttechnische oder der Versorgung mit Warmwasser dienende Anlagen oder Einrichtungen einschließlich Empfehlungen zu deren Nachrüstung im Zuge der Feuerstättenschau nach Nummer 2, soweit ihm diese Aufgaben nach § 7 Abs. 3 Satz 3 oder Satz 4 des Energieeinsparungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2684), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. März 2009 (BGBl. I S. 643) geändert worden ist, in seiner jeweils geltenden Fassung übertragen worden sind."

b)
In Absatz 3 wird die Angabe „Nr. 1, 4 bis 8, 10 und 12" durch die Angabe „Nr. 1, 4 bis 8 und 10" ersetzt.

3.
In § 24 Abs. 1 Satz 1 wird die Angabe „und 12" durch die Angabe „12 und 13" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 2 Drittes Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 3. EnEGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. EnEGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung und der Handwerksordnung
V. v. 14.06.2011 BGBl. I S. 1077
Eingangsformel KÜOuaÄndV
... 2242), - des § 24 Absatz 1 des Schornsteinfegergesetzes, der zuletzt durch Artikel 2 Nummer 3 des Gesetzes vom 28. März 2009 (BGBl. I S. 643) geändert worden ist,  ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG)
G. v. 03.04.2009 BGBl. I S. 700
Artikel 17 VAStrRefG Änderung des Schornsteinfegergesetzes
... der Bekanntmachung vom 10. August 1998 (BGBl. I S. 2071), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. März 2009 (BGBl. I S. 643), wird wie folgt geändert: 1. ...


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