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Zitierungen von § 9 Verordnung über die Berufsausbildung zum Bergbautechnologen/zur Bergbautechnologin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 BergbauTechnAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BergbauTechnAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 BergbauTechnAusbV Durchführung der Berufsausbildung (vom 01.08.2015)
... einschließt. Diese Befähigung ist auch in Prüfungen nach den §§ 5 bis 14 und 16 bis 19 nachzuweisen. (2) Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Bergbautechnologen/zur Bergbautechnologin
V. v. 05.05.2015 BGBl. I S. 683
Artikel 1 1. BergbauTechnAusbVÄndV
...  1. In § 4 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „§§ 6, 7 und 9 " durch die Angabe „§§ 5 bis 14 und 16 bis 19" ersetzt. 2. Die ... Angabe „§§ 5 bis 14 und 16 bis 19" ersetzt. 2. Die §§ 5 bis 12 werden durch die folgenden §§ 5 bis 21 ersetzt: „§ 5 Ziel ... 10 Minuten 180 Minuten und auf die schriftlichen Aufgaben 45 Minuten. § 9 Prüfungsbereich „Lagerstätte" (1) Im Prüfungsbereich ...