Artikel 1 - Erste Verordnung zur Änderung der Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung (1. WPAnrVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 18. Juni 2009 WPAnrV § 9, § 10

Die Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung vom 27. Mai 2005 (BGBl. I S. 1520), die durch Artikel 375 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 9 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 2 werden die Wörter „in der Regel" gestrichen.

b)
Satz 3 wird aufgehoben.

2.
In § 10 wird folgender Absatz 3 angefügt:

„(3) § 9 ist in der bis zum 17. Juni 2009 geltenden Fassung anzuwenden auf Prüfungsleistungen, die in einem Studium erbracht worden sind, das spätestens am 17. Juni 2009 begonnen wurde."

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Zitierungen von Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 1. WPAnrVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. WPAnrVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung
V. v. 28.09.2012 BGBl. I S. 2095
Artikel 1 2. WPAnrVÄndV Änderung der Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung
... vom 27. Mai 2005 (BGBl. I S. 1520), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. Juni 2009 (BGBl. I S. 1263) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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