interne Verweise§ 1 KÜO Kehr- oder überprüfungspflichtige Anlagen (vom 09.07.2020) ... 4. Heizgaswege von betriebsbereiten, jedoch dauernd unbenutzten Anlagen nach Anlage 1 Nummer 1.9 und 2.5 sowie in Feuerstätten von kehrpflichtigen Anlagen, sofern es sich bei der Feuerstätte ... (4) Die Anzahl der Kehrungen oder Überprüfungen richtet sich nach Anlage 1 . Treffen bei Anlagen unterschiedliche Kehr- oder Überprüfungspflichten zu, so ... oder des zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers die in Anlage 1 bestimmte Anzahl der Kehrungen oder Überprüfungen erhöhen, wenn es die Betriebs- ... Grundstücks oder der Räume für Feuerstätten für feste Brennstoffe die in Anlage 1 Nummer 1.3, 1.5 und 1.6 bestimmte Anzahl der Kehrungen auf eine im Kalenderjahr herabsetzen, wenn 1. eine ... mit dem nächsten Feuerstättenbescheid die Anzahl der Kehrungen wieder entsprechend der Anlage 1 festzulegen. (6) Im Einzelfall kann die zuständige Behörde auf Antrag der ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
V. v. 08.04.2013 BGBl. I S. 760
Zweite Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
V. v. 02.07.2020 BGBl. I S. 1544
Artikel 1 2. KÜOÄndV ... 1" durch die Wörter „betriebsbereiten, jedoch dauernd unbenutzten Anlagen nach Anlage 1 Nummer 1.9 und 2 .5" ersetzt. c) Nach Absatz 5 wird folgender Absatz 5a eingefügt: ... Grundstücks oder der Räume für Feuerstätten für feste Brennstoffe die in Anlage 1 Nummer 1.3, 1.5 und 1.6 bestimmte Anzahl der Kehrungen auf eine im Kalenderjahr herabsetzen, wenn 1. eine ... mit dem nächsten Feuerstättenbescheid die Anzahl der Kehrungen wieder entsprechend der Anlage 1 festzulegen." d) In Absatz 8 werden nach den Wörtern „nach Abschluss ... der gesetzlichen Umsatzsteuer." 5. § 8 Satz 3 wird aufgehoben. 6. Anlage 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1.3 in der Spalte „Anlagen und deren ...
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