Artikel 2 - Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds" (ITFGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2009 ITFG Anlage

Der Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds" wird nach Maßgabe der diesem Gesetz beigefügten Anlage geändert.

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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds"

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 ITFGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ITFGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds" (ITFG)
Artikel 6 G. v. 02.03.2009 BGBl. I S. 416, 417; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 24.05.2016 BGBl. I S. 1217
Anlage ITFG (zu § 3 Absatz 2) Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds" (vom 01.06.2016)
...  Änderungen/Ergänzungen durch Artikel 2 G. v. 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1577): Titel Funktion ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

WSV-Zuständigkeitsanpassungsgesetz (WSVZuAnpG)
G. v. 24.05.2016 BGBl. I S. 1217
Artikel 10 WSVZuAnpG Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds"
... und Tilgungsfonds" vom 2. März 2009 (BGBl. I S. 416, 417), das durch die Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1577) geändert worden ist, werden zu Titel 780 ...


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