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Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds" (ITFGÄndG k.a.Abk.)


Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2009 ITFG § 2, § 3, § 5

Das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds" vom 2. März 2009 (BGBl. I S. 416, 417) wird wie folgt geändert:

1.
In § 2 wird die Angabe „16,9 Milliarden Euro" durch die Angabe „20,4 Milliarden Euro" und die Angabe „1,5 Milliarden Euro" durch die Angabe „5 Milliarden Euro" ersetzt.

2.
§ 3 Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

„Die Maßnahmen des Programms zur Stärkung der Pkw-Nachfrage sind nur förderfähig, wenn der Kauf oder das Leasing des Pkw in der Zeit vom 14. Januar 2009 bis spätestens zum 31. Dezember 2009 getätigt wird und die Zulassung innerhalb einer Frist von neun Monaten nach Reservierung der Prämie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, spätestens jedoch zum 30. Juni 2010 erfolgt."

3.
In § 5 Absatz 1 wird die Angabe „21 Milliarden Euro" durch die Angabe „25,2 Milliarden Euro" ersetzt.


Artikel 2


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2009 ITFG Anlage

Der Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds" wird nach Maßgabe der diesem Gesetz beigefügten Anlage geändert.


Artikel 3



Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 30. Juni 2009.


Anlage Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds (ITF)"



Titel
Funktion
ZweckbestimmungBisheriges
Soll 2009
1.000 €
Für 2009
treten hinzu
1.000 €
Neues
Soll 2009
1.000 €
 Einnahmen   
 Übrige Einnahmen    
325 01
-920
Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt
Erläuterungen
Veranschlagt sind die Einnahmen aus Krediten für die Finanzierung
nach dem ITFG. Aus diesem Titel werden auch Tilgungen geleistet.
21.000.000 4.200.000 25.200.000
 Ausgaben   
 Schuldendienst   
575 01
-920
Zinsen für Kreditaufnahmen am Geld- und Kapitalmarkt
Haushaltsvermerk
1. Einnahmen fließen den Ausgaben zu.
2. Die Berechnung der Zinsen erfolgt unter Zugrunde-
legung der durchschnittlichen Verzinsung der Brutto-
kreditaufnahme des Bundes im jeweiligen Jahr.
4.100.000 700.000 4.800.000
 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)    
697 01
-332
Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage
Erläuterungen
Als konjunktur- und umweltpolitisches Programm zur Stärkung der
Pkw-Nachfrage können private Autohalter eine Umweltprämie be-
antragen, wenn ein mindestens neun Jahre altes Altfahrzeug, das
für mindestens ein Jahr auf den Halter zugelassen ist, verschrottet
und gleichzeitig ein umweltfreundlicher Neu- oder Jahreswagen
mit Abgasnorm EURO 4 oder höher gekauft und zugelassen oder
geleast und zugelassen wird. Die Umweltprämie beträgt 2.500 €.
Sie wird gewährt, wenn Kauf oder Leasing bis zum 31. De-
zember 2009 und die Zulassung innerhalb einer Frist von
9 Monaten nach Reservierung der Prämie beim Bundesamt
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, spätestens jedoch zum
30. Juni 2010, erfolgen.
Einzelheiten regelt die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirt-
schaft und Technologie.
1.500.000 3.500.000 5.000.000
 Titelgruppe 03    
Tgr. 03 Grundsanierung und energetische Sanierung von Gebäu-
den
(750.000) (-)(750.000)
711 31
-016
Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
Haushaltsvermerk
1. Die Ausgaben und Maßnahmen an Gebäuden in Bonn
und der Region Bonn sind gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.
2. Von den Ausgaben entfallen jeweils 250 Mio. € auf den
zivilen Bereich des Bundes und Zuwendungsempfän-
ger.
3. Einbezogen sind Gebäude der unmittelbaren und mit-
telbaren Bundesverwaltung sowie institutionelle Zu-
wendungsempfänger, wenn deren Betriebskosten zum
großen Teil vom Bund finanziert werden. Einbezogen
werden können auch Nationale Kulturdenkmäler
sowie internationale Kulturgüter.
500.000 -500.000
Abschluss der Anlage    
Einnahmen   
Verwaltungseinnahmen ---
Übrige Einnahmen 21.000.000 4.200.000 25.200.000
Gesamteinnahmen 21.000.000 4.200.000 25.200.000
Ausgaben   
Sächliche Verwaltungsausgaben 330.000 -330.000
Militärische Beschaffungen, Anlagen usw. 476.170 -476.170
davon aus:    
Gruppe 554: Beschaffungen 226.170 -226.170
Gruppe 558: Militärische Anlagen 250.000 -250.000
Schuldendienst 4.100.000 700.000 4.800.000
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 2.720.000 3.500.000 6.220.000
Ausgaben für Investitionen 13.373.830 -13.373.830
Gesamtausgaben 21.000.000 4.200.000 25.200.000