Zitierungen von § 31 BattG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 31 BattG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BattG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Batteriegesetzes
G. v. 03.11.2020 BGBl. I S. 2280
Artikel 1 1. BattGÄndG Änderung des Batteriegesetzes
...  § 29 Bußgeldvorschriften § 30 Einziehung § 31 Übergangsvorschriften". 2. § 1 Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt ... über Ordnungswidrigkeiten ist anzuwenden." 27. Der bisherige § 23 wird § 31 und wird wie folgt gefasst: „§ 31 Übergangsvorschriften  ... 27. Der bisherige § 23 wird § 31 und wird wie folgt gefasst: „ § 31 Übergangsvorschriften (1) § 2 Absatz 15 Satz 2, § 3 Absatz 1 und 2 und ...

Erstes Gesetz zur Änderung des Batteriegesetzes und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2071
Artikel 1 1. BattGuKrWGÄndG Änderung des Batteriegesetzes
... „2" ein Komma und die Angabe „3a" eingefügt. 11. Dem § 23 Absatz 1 werden die folgenden Sätze angefügt: „§ 3 Absatz 1 Satz ...

Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts
G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 212, 1474
Artikel 4 KrWAbfRNOG Änderung des Batteriegesetzes
... 13" durch die Wörter „Nummer 2 bis 5, 8 und 14" ersetzt. 9. § 23 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) § 2 Absatz 15 Satz 2, § 3 Absatz ...

Sechste Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung
V. v. 18.11.2020 BGBl. I S. 2497
Artikel 1 6. ElektroGGebVÄndV Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung
... oder die nach § 40 Absatz 1 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes oder nach § 23 Absatz 1 des Batteriegesetzes beliehene Gemeinsame Stelle der Hersteller nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz ... oder der nach § 40 Absatz 1 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes oder nach § 23 Absatz 1 des Batteriegesetzes beliehenen Gemeinsamen Stelle nach Absatz 1 Satz 1 können unbeschadet des § 24 Absatz 1 ... oder die nach § 40 Absatz 1 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes oder nach § 23 Absatz 1 des Batteriegesetzes beliehene Gemeinsame Stelle der Hersteller nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz kann ...


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