§ 3 Anschluss an das Hoch- und Höchstspannungsnetz
Betreiberinnen und Betreiber von Windenergieanlagen an Land nach §
3 Nummer 48 des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes, die an das Hoch- und Höchstspannungsnetz angeschlossen werden, müssen am Netzverknüpfungspunkt einzeln oder gemeinsam mit anderen Anlagen oder durch zusätzliche technische oder betriebliche Einrichtungen die Anforderungen des „TransmissionCodes 2007 - Netz- und Systemregeln der deutschen Übertragungsnetzbetreiber", Ausgabe Version 1.1 August 2007 (TransmissionCode 2007) (BAnz. Nr. 67a vom 6. Mai 2009) nach Maßgabe der Anlage
1 erfüllen.
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interne Verweise§ 6 SDLWindV Zertifikate, Sachverständigengutachten und Prototypen (vom 01.01.2017) ... Der Nachweis, dass die Voraussetzungen der §§ 2 bis 4 in Verbindung mit den Anlagen 1 und 2 am Netzverknüpfungspunkt eingehalten werden, ist ... Ist eine Windenergieanlage ein Prototyp, so gelten die Anforderungen der §§ 2 bis 4 in Verbindung mit den Anlagen 1 und 2 in einem Zeitraum von zwei Jahren ab der ... von Absatz 1 muss für den Prototyp der Nachweis, dass die Voraussetzungen der §§ 2 bis 4 in Verbindung mit den Anlagen 1 und 2 am Netzverknüpfungspunkt eingehalten werden, ...
Anlage 2 SDLWindV ... Qvb,gefordert ist die gemäß §§ 2 und 3 geforderte Verfügbare Blindleistung Qvb, wenn eine Windenergie-Erzeugungsanlage ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
Artikel 10 EEAusG Änderung der Systemdienstleistungsverordnung ... worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 2 Absatz 1 und § 3 wird jeweils die Angabe „nach § 49" durch die Wörter „an Land nach ... jeweils die Angabe „nach § 49" durch die Wörter „an Land nach § 3 Nummer 48" ersetzt. 2. In § 6 Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „§ ...
Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts
G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066
Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1634, 2255
Artikel 4 EENG Änderung der Systemdienstleistungsverordnung ... werden die Wörter „nach dem 31. März 2011" gestrichen. 3. § 3 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe „§ 29" wird ... zum 31. März 2011 in Betrieb genommen wurde, und die Anforderungen nach § 2 oder § 3 mit Maßgabe der folgenden Anforderungen erfüllt werden: 1. die ...
Verordnung zur Änderung der Systemdienstleistungsverordnung
V. v. 25.06.2010 BGBl. I S. 832
Artikel 1 SDLWindVÄndV ... Juni 2010" durch die Angabe „31. März 2011" ersetzt. 2. In § 3 wird die Angabe „30. Juni 2010" durch die Angabe „31. März 2011" ...
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