Auf Grund des Artikels
4 der Verordnung zur Änderung der
Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung und der
Verordnung über tierärztliche Hausapotheken sowie zur Aufhebung der
Verordnung über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe bei der Herstellung von Arzneimitteln zur Anwendung bei Tieren vom
16. März 2009 (BGBl. I S. 510, 740) wird nachstehend der Wortlaut der
Verordnung über tierärztliche Hausapotheken in der ab dem 21. März 2009 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:
- 1.
- die Fassung der Bekanntmachung der Verordnung vom 20. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3455),
- 2.
- den am 21. März 2009 in Kraft getretenen Artikel 2 der Verordnung vom 16. März 2009 (BGBl. I S. 510, 740).
(gesamter Text und Fassungshistorie siehe
Verordnung über tierärztliche Hausapotheken -
TÄHAV)