Zitat in folgenden Normen2. AAÜG-Änderungsgesetz
G. v. 27.07.2001 BGBl. I S. 1939
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFünftes Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuchs (5. VwVfÄndG)
G. v. 04.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 344
Artikel 4 5. VwVfÄndG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch ... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 291c wie folgt gefasst: „§ 291c Anschubfinanzierung". 2. § ... In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 291c wie folgt gefasst: „ § 291c Anschubfinanzierung". 2. § 291c wird wie folgt gefasst: ... 291c wie folgt gefasst: „§ 291c Anschubfinanzierung". 2. § 291c wird wie folgt gefasst: „§ 291c Anschubfinanzierung Der Bund ... Anschubfinanzierung". 2. § 291c wird wie folgt gefasst: „ § 291c Anschubfinanzierung Der Bund überträgt an die allgemeine Rentenversicherung ...
Haushaltsbegleitgesetz 2011 (HBeglG 2011)
G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1885, 2013 I 81
Artikel 19 HBeglG 2011 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch ... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 291c wie folgt gefasst: „§ 291c (weggefallen)". 2. § 3 Satz ... Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 291c wie folgt gefasst: „§ 291c (weggefallen)". 2. § 3 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) In ... gezahlt haben." 13. § 279f Satz 2 wird aufgehoben. 14. § 291c wird aufgehoben. 15. § 292 Absatz 4 wird ...
Zitate in aufgehobenen TitelnVerordnung über die Erstattung einigungsbedingter Leistungen an die Träger der allgemeinen Rentenversicherung
V. v. 17.03.2000 BGBl. I S. 233; aufgehoben durch Artikel 22 G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3057
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